APsych.jpg

Arbeitspsychologie & sonstige Fachleute

Arbeitspsychologie

& sonstige Fachleute

Gemäß § 4 (1) ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet für die physisch und psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. Seit 2013 ist auch die Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz für jedes Unternehmen verpflichtend vorgesehen. Zur Umsetzung dieser Anforderung stehen Ihnen unsere Arbeitspsychologinnen und -psychologen und sonstige Fachleute gerne zur Verfügung.

Unsere Expertinnen und Experten bieten Ihnen ein breites Leistungsspektrum an:

  • Persönliche Gespräche
  • Notfallpsychologischer Dienst 24 Stunden
  • club lebenszeit® Telefon-Hotline
  • Supervision zur Bewältigung von belastenden Arbeitssituationen im Einzel- und Gruppensetting
  • Prozessbegleitung zur Prävention von Mobbing- und Konflikten am Arbeitsplatz
  • Mitarbeit bei strategischer Personalentwicklung & Changemanagement
  • Individuelle Beratung, sowie Vorträge und Workshops zu Themen wie Burnout, Kommunikation, Suchtprävention, etc.
  • Organisation und Umsetzung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragungen

Teaser content